25.01.2016 / Artikel Binningen / /

Durchsetzungsinitiative nein!

Die Durchsetzungsinitiative braucht es nicht. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist abgeschlossen, das Parlament hat die detaillierte Gesetzgebung innert der fünfjährigen Frist ausgearbeitet und sie wird 2016 in Kraft gesetzt. Dabei wurde der Volkswille respektiert.

Die Annahme der Durchsetzungsinitiative würde eine starke Missachtung der Schweizerischen Rechtsordnung zur Folge haben. Es würde ein Ausschaffungsmechanismus geschaffen und eine Einzelfallprüfung, die das Verhältnismässigkeitsprinzip berücksichtigt, ausschliessen. Personen ohne Schweizer Pass, auch solche, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, müssten gemäss dieser Initiative unter Umständen wegen zwei relativ leichten Delikten ausgeschafft werden. Stossend ist dabei auch, dass gewisse Wirtschaftsdelikte wie Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung nicht im Deliktekatalog der Initianten aufgeführt sind. Die Durchsetzungsinitiative will in der Schweiz das Landesrecht – die Bundesverfassung – über das Völkerrecht – die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – setzten. Sie steht auch im Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.

Ich sage am 28. Februar 2016 nein zur Durchsetzungsinitiative, weil sie auf die Ausserkraftsetzung der EMRK in der Schweiz zielt und unser Land um jeden Preis in die Isolation treiben will.

Agathe Schuler, a. Landrätin CVP, Binningen