24.04.2017 / Artikel Bottmingen / /

Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit der Baselbieter Gemeinden

Bei der etwas kompliziert tönenden Verfassungsvorlage geht es darum, ein Anliegen der Gemeindepräsidentinnen und- Präsidenten auf mehr Autonomie und Stärkung der Handlungsfreiheit auch bei der Zusammenarbeit unter den Gemeinden zu erfüllen. Landrat und Regierungsrat werden nach dem neuen Verfassungsartikel bei neuen Gesetzen und Verordnungen zur Subsidiarität, zur fiskalischen Äquivalenz, zur grösstmöglichen Gemeindeautonomie sowie zur Variabilität verpflichtet. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine staatliche Aufgabe auf der untersten möglichen der 3 Staatsebenen erledigt werden. Die fiskalische Äquivalenz bedeutet, dass die Staatsebene, der eine Aufgabe zugeordnet wird, auch die für die  Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzen und Entscheidungskompetenzen erhält. Die Gemeindeautonomie bedeutet, dass den Gemeinden für die Regelung und den Vollzug ihrer Aufgaben der Handlungsspielraum einzuräumen ist, den sie benötigen. Und die  Variabilität schliesslich bedeutet, dass nicht alle Gemeinden nach den gleichen Regelungen zu handeln haben. So können neu Gemeinden mit schwacher Leistungskraft andere Regeln befolgen als diejenigen mit besserer Leistungskraft. Mit diesen Neuerungen soll auch die Zusammenarbeit unter den Gemeinden gefördert werden. Der Landrat hat der Neuerung einstimmig zugestimmt und unsere Gemeinderäte werden den neuen Verfassungstext sicher begrüssen. Der Vorlage kann somit zugestimmt werden.

 

Peter R. Marbet

CVP Binningen-Bottmingen