02.02.2011 / CVP / /

Baselbieter Finanzausgleichsgesetz korrigieren!

Leserbrief Binninger Anzeiger; 2. Februar 2011
Im letzten Sommer wurden zum ersten Mal die Zahlungen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs fällig. Statt der vom Kanton prognostizierten 47 Mio. Franken mussten die Gebergemeinden neu 67 Mio. Franken in den Topf zahlen. Für Binningen machte das eine Mehrbelastung für 2010 von 4,2 Mio. Franken bzw. 60 Prozent, für Bottmingen 2,3 Mio. Franken bzw. 70 Prozent aus.  Auch für 2011 muss mit ähnlich hohen Zahlungen gerechnet werden, was den Finanzhaushalt der Gemeinden massiv beeinflusst. Der Finanzausgleich ist als Mittel der Solidarität und des Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden des Kantons zu befürworten. Er darf aber nicht –wie jetzt geschehen – überstrapaziert werden und „reiche Gemeinden“ in akute Finanznöte bringen bzw. längerfristig zu Steuererhöhungen zwingen. Er darf auch nicht Kampfmittel zwischen stadtnahen Gemeinden und Gemeinden an der Peripherie werden.
Der Regierungsrat hat nach Interventionen der Gebergemeinden bereits in letzten Dezember eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, der neu eine maximale Abschöpfungsgrenze gesetzlich verankert. Damit soll ein „Ueberschiessen“ der Zahlungen der Gebergemeinden künftig verhindert werden.
Als Landrätin des Wahlkreises Binningen werde ich mich im Landrat dafür einsetzen, dass diese Gesetzesänderung angenommen wird und die finanzielle Solidarität in vernünftigem Mass erhalten bleibt. Nur durch einen massvollen Finanzausgleich, der nicht die „armen“ Gemeinden dazu einlädt, übernommene Strukturen aufrecht zu erhalten, kann sich der Kanton Baselland in seiner Gesamtheit entwickeln.
Agathe Schuler, Landrätin CVP, Binningen