20.05.2015 / CVP / /

Die Erbschaftsinitiative betrifft den Mittelstand!

Ich unterstelle den Initianten der Erbschaftsinitiative ja nicht, dass sie lügen; schliesslich berufen sie sich ja auf christlich ethische Grundsätze. Trotzdem ist ihre Aussage, von der Initiative seien nur 2% der Bevölkerung betroffen, schlicht und einfach kreuzfalsch! Erstens eignet sich die zu Rate gezogene Statistik für diesen Fall überhaupt nicht und zweitens ist sie noch mit wesentlichen Fehlern behaftet: Die Steuerstatistik berücksichtigt die „stillen Reserven“ der steuerfreien 2. und 3. Säule nicht und die Liegenschaften sind zum Steuerwert und nicht zum Marktwert erfasst. Beim letzten Erbgang habe ich persönlich erlebt, zu welch hohen Werten die Erbschaftsbehörden beim Bewerten von Liegenschaften gelangen. Wer in einer der oberen Lohnklassen des Kantons oder in einer Kaderfunktion der Privatwirtschaft tätig ist und sein Vermögen nicht verprasst, sondern bescheiden lebt, erreicht sehr bald ein stattliches Vermögen. Wenn das über zwei Generationen der Fall ist, wird die 2Millionen- Grenze der Initianten sehr schnell erreicht. Selbstverständlich wird beim Verkauf von Liegenschaften ja auch noch die Grundstückgewinnsteuer fällig, warum dann noch zusätzlich eine rückwirkend wirksame Steuer beim Erblasser? Diese Initiative verleitet dazu, dass verdiente Einkommen im Verlaufe eines Lebens zu verprassen. So wie ich mich an meinen Religionsunterricht erinnere, gehört das Prassen nicht zu den christlichen Tugenden und von „Umverteilung“ steht meines Wissens auch nichts in der Bibel. Ich glaube also, mit gutem christlichen Gewissen gegen die Erbschaftsinitiative stimmen zu können.

Peter R. Marbet, Bottmingen