28.04.2014 / CVP / /

Ja zur Änderung des Pensionskassengesetzes – auch aus kantonaler Sicht

„JA zu meiner Gemeinde, ja zur Pensionskassen-Lösung“ – die Baselbieter Gemeinden empfehlen am 18. Mai ein Ja zur Änderung des Pensionskassengesetzes in die Urne zu legen. Auch aus Sicht des Kantons kann ein Ja zu dieser Gesetzesvorlage, die wichtige Eckwerte wie ein kantonales Garantie- und Poolingangebot für alle der BLPK angeschlossenen Arbeitgebenden und die Übernahme der Ausfinanzierung der Pensionskassenansprüche aller Gemeinde- und Musikschullehrkräfte durch den Kanton regelt, empfohlen werden. Nur mit dieser Revision des Gesetzes kann die Reform der BLPK per 1. Januar 2015 überhaupt umgesetzt werden. Ein Nein käme einem Scherbenhaufen gleich: Die Finanzierungslasten für Kanton, Gemeinden, angeschlossenen Organisationen würden bestehen bleiben. Es gäbe jedoch kein Pooling zu günstigen Konditionen und keine kantonalen Garantiezusagen. Die zur Abstimmung stehende Pensionskassen-Lösung teilt die Kosten fair zwischen Kanton und Gemeinden. Die Last der Ausfinanzierungsbeiträge wird ausgewogen auf Kanton und Gemeinden und so auch gerecht auf alle Steuerzahlenden im Kanton verteilt. Mit einem Ja zum Pensionskassengesetz ist dem Kanton und den Gemeinden, die ihren Verpflichtungen als Arbeitgebende nachkommen müssen, gedient.

Agathe Schuler, Landrätin CVP, Binningen