28.01.2017 / Artikel Bottmingen / /

Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation.

Bei der Vorlage über erleichterte Einbürgerung geht es um jene, die schon seit 3 Generationen hier leben, hier zur Schule gegangen sind, unsere Sprache und Kultur leben, aber sich bisher keiner Einbürgerungs-Prüfung unterzogen haben? Ich meine, es ist nur recht und billig, dass wir hier ein kleines Zeichen setzen und der dritten Generation dieselben Chancen bieten wie den zugewanderten Ehepartnern, nämlich eine erleichterte Einbürgerung. Das bedeutet keine automatische Einbürgerung, sondern eine Vereinfachung des administrativen Wegs. Es handelt sich nur um ein kleines Fenster des guten Willens: Die Sesshaftigkeit der drei Generationen muss bewiesen und  die Bewerber dürfen nicht älter als 21 Jahre alt sein, damit sie den Militärdienst nicht umgehen können. Eine Masseneinbürgerung wird es deswegen nicht geben, aber vielleicht einen Anreiz für junge Leute, stolze Schweizer zu werden, da sie integriert sind. Dieser Mini-Revision kann man getrost zustimmen.

Peter R. Marbet

CVP Binningen- Bottmingen