26.01.2012 / Artikel Bottmingen / /

Nein zum Buchpreiskartell

Am 11. März werden wir darüber abstimmen, ob die im Mai 2007 abgeschaffte Buchpreisbindung wieder eingeführt werden soll. Gegen den Willen des Bundesrates hat das Parlament, wohl getrieben von Lobbyisten, ein Gesetz ausgearbeitet, das uns wieder einem Buchpreiskartell unterstellen will. Als begeisterter Leser, der in gleichem Masse Fachliteratur, Werke von Schweizer Schriftsteller und internationale Bestsellers liest, darf ich feststellen, dass die heutige kartellfreie Lösung für den Konsumenten und auch die literarische Vielfalt keinen Nachteil darstellt. Einziges Problem ist derzeit noch die Differenz der Preise zwischen Europa und der Schweiz. Dies wird mit einem Kartell sicher nicht beseitigt, sondern unter dem Diktat der grossen ausländischen Verlage noch zementiert. Wenn ich dann noch lese, dass sogar der grenzüberschreitende online- Handel auch der Buchpreisbindung unterstellt werden soll, frage ich mich, welcher Kontrollaufwand mit welchen Schnüffeleien dazu noch betrieben werden sollen. Die Buchpreisbindung ist meines Erachtens als Markteingriff anzusehen, der unter der geltenden Bundesverfassung gar nicht zulässig ist. Zudem ist zu bezweifeln, dass damit die kleinen Händler vor dem Aussterben bewahrt werden. Die Erfahrungen in Ländern ohne Preisbindung belegen, dass viele unabhängige Buchhandlungen dank geschickter Strategien wie z.B. Organisation von Kulturanlässen oder Benutzung neuer Technologien weiter bestehen und sich in Nischenmärkten gut positionieren konnten. Aus diesem Grunde werde ich der unzeitgemässen Gesetzgebung nicht zustimmen.

Peter R. Marbet, CVP Bottmingen