30.01.2012 / Artikel Binningen / /

Siedlungsentwicklung nach Innen ist intensiv zu fördern

Mit der Motion 2012/022 vom 26. Januar 2012 verlangt Landrätin Agathe Schuler die Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes an die Erfodernisse der modernen Raumplanung. Die Gemeinde sollen künftig die Entwicklung nach Innen rascher und weniger schwerfällig umsetzen können als dies heute der fall ist.

 

Der Kanton Basel-Landschaft rechnet in den kommenden Jahren mit einem stetigen Bevölkerungszuwachs. Die aktuelle Prognose geht bis 2030 von ca. 14`000-15`000 zusätzlichen Einwohnern im Gebiet Leimental, Birstal, der Region Rheintal/ Ergolztal sowie dem Laufental aus. Gleichzeitig nimmt der Flächenbedarf pro Person stetig zu.

Um das Bevölkerungswachstum ressourcenschonend aufzufangen, sind Siedlungsgebiete innerhalb der bestehenden Bauzonen mit innovativen Projekten umzunutzen, zu verdichten und im Gesamten qualitativ aufzuwerten.

Die Verdichtungsstudie Baselland „Potenziale und Visionen“ vom Januar 2011 weist die grundsätzlichen Machbarkeit dazu nach und beantwortet Fragen zu den Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur und das Landschaftsbild.

Die guten Absichten sind formuliert. Bei der konkreten Umsetzung auf Stufe Nutzungs-planung stossen die Gemeinden – so auch Binningen – jedoch mit ihren Projekten häufig an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und an der regierungsrätlichen Auslegung der Gesetze an. Deshalb wird der Regierungsrat eingeladen:

Das Raumplanungs- und Baugesetz, insbesondere die §§ 48, 88 und 94, sind so anzupassen, dass die Gemeinden auf Stufe Rahmennutzungsplanung die Möglichkeit haben, griffige raumplanerische Massnahmen für die Siedlungsentwicklung nach Innen festzulegen.