28.01.2017 / Artikel Bottmingen / /

Unternehmenssteuerreform III

Die bisher übliche privilegierte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften stimmt nicht mehr mit neuen internationalen Standards überein und muss dringend abgeschafft werden. Alle Unternehmen müssen nach denselben Steuersätzen besteuert werden. Damit die Steuern dieser Firmen nicht zu stark steigen, sollen neue steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. So soll die Abwanderung von Unternehmen und damit der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen verhindert werden. Soweit so gut. Der grosse Streitpunkt ist jetzt aber, was die finanziellen Folgen für Gemeinde, Kantone und Bund sind. Wenn die Steuern massiv erhöht werden, ist mit Abwanderungen zu rechnen und die Steuereinnahmen sinken. Werden die Steuern zu tief angesetzt, fehlen Steuergelder. Wo der optimale Punkt liegt, kann niemand vorausberechnen, da sehr viel Psychologie mitspielt und Langzeiteffekte zu beachten wären. Gemäss der Vorlage werden die grossen Pharma-Konzerne etwa gleich viel wie bisher bezahlen, da sich ihre Forschungstätigkeit positiv auswirkt. KMU‘s werden von tieferen Steuersätzen als bisher profitieren. Bei den Gemeinden sind die Auswirkungen unterschiedlich. Während Bottmingen kaum Steuern von Gesellschaften bezieht und somit nicht betroffen ist, erwartet einzelne Gemeinden grosse Ausfälle. Es wird also eine Änderung mit Schwierigkeiten sein. Leider habe ich bisher aber von keinem Plan B gehört, der auch nur ansatzweise die Probleme der Gemeinden mit vielen Gesellschaften löst und immer noch  den internationalen Standards entspricht. Somit werde ich, wenn auch unter Murren, diesem Gesetz zustimmen.

Peter R. Marbet

CVP Binningen-Bottmingen